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		<title>Immer mehr Stalkingsopfer</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Sep 2010 11:27:12 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Unter dem Begriff Stalking versteht man das absichtliche und wiederholte Verfolgen und Beobachten einer anderen Person. Seit einigen Jahren ist Stalking ein krimineller Tatbestand, der angezeigt werden und vor Gericht gebracht werden kann. Grund dafür sind sicherlich die immer häufiger auftretenden Stalkingfälle. Alleine in Deutschland wurden im Jahre 2007 rund 11 Tausend Stalkingfälle gemeldet. Das juristische Vorgehen gegen Stalking ist meist mit einem Annäherungsverbot verbunden, es gab in der Vergangenheit allerdings auch durchaus Fälle mit härteren Bestrafungen. Hierbei handelte es sich jedoch meist auch zusätzlich um Waffenbesitz und Drohungen, dem Opfer gegenüber. Trotz der zahlreichen Stalkinganzeigen, gehen Wissenschaftler immer noch von einer erheblich höheren Dunkelziffer aus. Einer der Gründe, warum ein Stalkingfall gar nicht oder erst spät zur Anzeige gebracht wird, ist sicherlich die Unwissenheit über die vielen Varianten des Stalkings. Grundsätzlich unterscheidet man drei Handlungsmöglichkeiten im Bereich des Stalking. So fällt das Ausfragen der Bekannten und Verwandten des Stalkingopfers in den Bereich Stalking. Hierbei kommt es aber natürlich auf die Intensität und die Frequenz der Ausfragungen an. Auch der ständige direkte Kontakt mit dem Stalkingopfer ist natürlich dem Stalking zuzurechnen. Dazu gehören zum Beispiel ständige Telefonanrufe, SMS, E-Mails oder Anrufbeantwortermitteilungen. Auch die Überhäufung von Geschenken und Liebesbriefen zählt zum Bereich des Stalkings. Hier kommt der Tatbestand der Sachbeschädigung oder der Nötigung zum Tragen, welcher ebenfalls ein Grund für eine Anzeige sein kann. Die Höhe der Strafe hängt dann vom Urteilsvermögen des jeweiligen Richters ab.</p>
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